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   LG Bochum, 22.12.2006 - 1 KLs 46 Js 77/05   

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https://dejure.org/2006,14968
LG Bochum, 22.12.2006 - 1 KLs 46 Js 77/05 (https://dejure.org/2006,14968)
LG Bochum, Entscheidung vom 22.12.2006 - 1 KLs 46 Js 77/05 (https://dejure.org/2006,14968)
LG Bochum, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 1 KLs 46 Js 77/05 (https://dejure.org/2006,14968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenfestsetzung für eine Beiordnung als Zeugenbeistand bei vorheriger Tätigkeit des Rechtsanwaltes als Pflichtverteidiger des Zeugen; Auslegung des Gesetzes über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) hinsichtlich des gebührenrechtlichen ...

  • Burhoff online

    Zeugenbeistand; Abrechnung der Tätigkeit; Einzeltätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltsvergütung: Zeugenbeistand, Einzeltätigkeit contra Vollvertretung, Vorhergehende Verteidigertätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 20.12.2005 - 1 Ws 600/05

    Beschwerde des Zeugenbeistandes gegen einen Beschluss vom Landgericht; Antrag auf

    Auszug aus LG Bochum, 22.12.2006 - 1 KLs 46 Js 77/05
    Diese Darstellung bestätigt den tatsächlichen Gesetzeswortlaut, der eine Beschränkung dahingehend, dass nur die Vorschriften eines (Unter)Abschnitts des Teils 4 VV RVG für die Vergütung eines Rechtsanwalts als Zeugenbeistand anzuwenden sein soll, nicht vornimmt (so OLG Oldenburg JurBüro 2006, 197 ).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 Ws 9/06

    Keine Grundgebühr im Wiederaufnahmeverfahren - Verfahrensgebühr für beigeordneten

    Auszug aus LG Bochum, 22.12.2006 - 1 KLs 46 Js 77/05
    Diese Formulierung spräche dafür, dass sich die Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit als Zeugenbeistand tatsächlich ausschließlich nach Abschnitt 1 des Teils 4 VV RVG richten sollte (so etwa OLG Köln NStZ 2006, 410; OLG Koblenz; Beschluss vom 11.04.2006, 1 Ws 201/06 ).
  • OLG Koblenz, 11.04.2006 - 1 Ws 201/06

    Rechtsanwaltsgebühren: Zeugenbeistand im Strafverfahren

    Auszug aus LG Bochum, 22.12.2006 - 1 KLs 46 Js 77/05
    Diese Formulierung spräche dafür, dass sich die Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit als Zeugenbeistand tatsächlich ausschließlich nach Abschnitt 1 des Teils 4 VV RVG richten sollte (so etwa OLG Köln NStZ 2006, 410; OLG Koblenz; Beschluss vom 11.04.2006, 1 Ws 201/06 ).
  • OLG Hamm, 07.11.2007 - 2 Ws 289/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit; vorher Verteidiger

    Für die Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG treten u.a. ein: KG (Beschluss v. 18. Januar 2007, 1 Ws 2/07 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, wie z.B. StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329), OLG Celle (Beschluss v. 21. Mai 2007, 1 Ws 195/07), OLG Dresden (Beschluss vom 15. Februar 2007, 1 Ws 28/07), OLG Frankfurt (Beschluss v. 26. Februar 2007. 5-1 BJs 333/85 [richtig: 5 - 1 BJs 322/85 - 2 - 3/05 - d. Red.] ), OLG Oldenburg (StraFo 2006, 130 = RVGreport 2006, 107), (auch noch) OLG Schleswig (NStZ-RR 2006, 255) sowie u.a. LG Berlin (Beschl. v. 23. Oktober 2006, (514) 83 Js 153/04 KLs 1/06), LG Bochum (Beschluss v. 22. Dezember 2006, 1 KLs 46 Js 77/05), LG Osnabrück (Beschl. v. 11. Oktober 2005, 3 KLs 30/04), und AG Lingen (AGS 2006, 175) sowie schließlich auch der hiesige 3. Strafsenat in einem nicht näher begründeten Beschluss vom 17. Juli 2007 in 3 Ws 307/07) sowie der hiesige 1. Strafsenat in den Beschlüssen vom 23. Oktober 2007 in 1 Ws 711/07 und 1 Ws 712/07 sowie in der Literatur Kroiß in Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Aufl., Nrn. 4100-4103 VV Rn. 3, allerdings ohne nähere Begründung).
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